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Jahressteuergesetz 2009

Datum: 18.03.2009

Auch das Jahressteuergesetz 2009 wurde kurz vor Jahresende noch verkündet. Aus Sicht der GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer ist dabei besonders die Problematik der Streubesitzdividenden hervorzuheben.

Unter Streubesitzdividenden im Sinne des ursprünglichen Gesetzentwurfs waren solche Beteiligungen von Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften zu verstehen, die - vereinfacht gesprochen - weniger als 10 % betragen. Für derartige Beteiligungen war zunächst geplant, die Steuerfreiheit für Dividenden und Veräußerungsgewinne abzuschaffen; diese Planungen sind aber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 nicht umgesetzt worden - es bleibt also bis auf Weiteres bei der Steuerfreiheit bei der Körperschaftsteuer.

Hinweis:

Es ist allerdings abzusehen, dass die Problematik der Steuerpflicht von Streubesitzdividenden im Rahmen kommender Gesetzgebungsverfahren erneut aufgegriffen wird. Wir werden entsprechend darüber informieren.